M.Abt. 208 / Opferfürsorge: Opferfürsorgeakten – Entschädigungen (E)
Der Bestand enthält Akten zu einmaligen Entschädigungszahlungen nach dem OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (BGBl Nr. 183/1947). Enthalten sind Anträge und Bewilligungen bzw. Ablehnungen sowie Unterlagen, die zur Bezeugung des Opferstatus' vorgelegt werden mussten (ärztliche Gutachten über Spätfolgen, Zeugenaussagen zu Flucht oder Haft, persönliche Dokumente, Briefe).
Die Akten der OpferfürsorgeDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) teilen sich in zwei Gruppen: Entschädigungen (E) und Renten (R). Die Rentenakten befinden sich noch bei der MAMagistratsabteilung 40 (Opferfürsorge-Akten Wien (Rentenakten)). Die E-Akten enthalten Anträge und Bewilligungen hinsichtlich der einmaligen Entschädigungszahlungen, die R-Akten Anträge, Befunde und Bewilligungen hinsichtlich dauernder Rentenzahlungen. Renten können, im Gegensatz zu den Einmalzahlungen, auch von hinterbliebenen Ehegatten oder Kindern der Opfer beantragt werden.
Die Kompetenz für die Opferfürsorge (Vollzug des Opferfürsorgesetzes) ging mit 1.4.2012 von der MA 40 auf das Bundessozialamt (neu: Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen / Sozialministeriumservice) über.
Standort: | Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA) |
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Provenienz: | MAMagistratsabteilung 40 |
Träger: | Flachware/Original |
Umfang: | 380 Laufmeter |
Angaben zur Vollständigkeit: | Bestand wurde vollständig übernommen |
Zeitraum: | 1947–2012 |
Ordnung: | alphabetisch |
Details zur Ordnung: | Ordnung nach Namen |
Benützungsbeschränkungen: | Datenschutz/Sperrfrist |
Details zur Benützungsbeschränkung: | Es gelten eine gleitende 30-jährige Archivsperre und eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene |