Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Opferfürsorge 1945–1965

Im Bestand befinden sich die Akten bereits verstorbener Antragsteller nach dem OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Die wenigen Akten, die noch in Gebrauch sind, liegen im Amt der Steiermärkischen Landesregierung (vgl. Opferfürsorge-Akten Steiermark).

Standort:Steiermärkisches Landesarchiv (StLA)
Provenienz:Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Umfang:103 Kartons
Zeitraum: 1945–1999
Ordnung:numerisch
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz/Sperrfrist
Details zur Benützungsbeschränkung:Die personenbezogenen Akten der Opferfürsorge unterliegen der 100-jährigen Sperrfrist. Einsichtnahme für wissenschaftliche Zwecke nur nach Rücksprache mit der Archivdirektion

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):