Opferfürsorge 1945–1965
Im Bestand befinden sich die Akten bereits verstorbener Antragsteller nach dem OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Die wenigen Akten, die noch in Gebrauch sind, liegen im Amt der Steiermärkischen Landesregierung (vgl. Opferfürsorge-Akten Steiermark).
Standort: | Steiermärkisches Landesarchiv (StLA) |
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Provenienz: | Amt der Steiermärkischen Landesregierung |
Umfang: | 103 Kartons |
Zeitraum: | 1945–1999 |
Ordnung: | numerisch |
Benützungsbeschränkungen: | Datenschutz/Sperrfrist |
Details zur Benützungsbeschränkung: | Die personenbezogenen Akten der Opferfürsorge unterliegen der 100-jährigen Sperrfrist. Einsichtnahme für wissenschaftliche Zwecke nur nach Rücksprache mit der Archivdirektion |