Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

AKL, Abteilung 01 – Landesamtsdirektion

Der Bestand enthält sämtliche erhalten gebliebenen Akten der Landesamtsdirektion aus den Jahren 1945 bis 1955, darüber hinaus aber auch Akten bzw. Handschriften, die aus den 1930er-Jahren stammen oder bis in die 1980er-Jahre reichen, wie z.B. Akten aus dem Besitz des ehemaligen Gauleiters Friedrich Rainer (HS 14: Gemeinsame Erinnerungen aus VerbotszeitVerbotszeit ist die NS-Bezeichnung für die Zeit des Verbots der NSDAP während des Ständestaats. Die Partei war vom 19.6.1933 bis zum 12.2.1938 verboten. (Illegalität) 1934–1938. Fotos, Akten- und Pressereproduktionen von Norbert an Bruder Friedrich Rainer 1943 überreicht). Vor allem enthält der Bestand jedoch die Sitzungsprotokolle der Kärntner Landesregierung von 1945 bis 1960 und die "Tagebücher der Landesregierung" der Jahre 1945 bis 1959, darüber hinaus: Akten zur WiedergutmachungWiedergutmachung in der NS-Zeit umfasste alle Formen der Entschädigung, mit welcher österreichische illegale Nationalsozialisten nach dem "Anschluss" bedacht wurden. Wiedergutmachung nach 1945 umfasste alle Formen der Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus, die die Republik Österreich gewährte. , RestitutionDer aus dem Englischen kommende Begriff "Restitution" für Rückstellung bürgerte sich seit den 1990er-Jahren auch im deutschen Sprachraum ein. und EntnazifizierungAuf der Potsdamer Konferenz beschlossen die Alliierten (USA, Großbritannien, Frankreich, UdSSR) im Sommer 1945, dass die Gesellschaft, Kultur, Presse, Ökonomie, Jurisdiktion und Politik Österreichs und Deutschlands im Rahmen einer umfassenden Demokratisierung und Entmilitarisierung von allen Einflüssen des Nationalsozialismus gereinigt werden sollten. Von der Entnazifizierung betroffene Personen wurden in fünf Kategorien eingeteilt: 1. Hauptschuldige (Kriegsverbrecher), 2. Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer), 3. Minderbelastete, 4. Mitläufer, 5. Entlastete. (Verbotsgesetz, Kriegsverbrechergesetz), zum Thema "Militärliquidierung, Bergeamt und Vermögensverwaltung" sowie zum "Reichsleistungsgesetz", zur Staatsbürgerschaft und zum Deutschen EigentumGemäß einem Beschluss der Potsdamer Konferenz vom 1.8.1945 konnten die Besatzungsmächte das in ihren Zonen befindliche Eigentum des ehemaligen Deutschen Reichs oder deutscher Staatsbürger beanspruchen. Während die Westmächte dieses sogenannte Deutsche Eigentum der Republik Österreich überließen, nahm die Sowjetunion es voll in Anspruch. Das betraf nicht nur die gesamte Erdölindustrie und die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft, sondern auch 10% der Industriekapazität, mehr als 150.000 ha Grundbesitz sowie Gewerbe- und Handelsbetriebe. In Österreich wurde die Frage des Deutschen Eigentums erst 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien geregelt..

https://landesarchiv.ktn.gv.at/klais/objekt.jsp?id=25131

Standort:Kärntner Landesarchiv (KLA)
Provenienz:Kärntner Landesregierung, Landesamtsdirektion
Träger:Flachware/Original
Umfang:57 Laufmeter
Zeitraum: 1934–2019
Ordnung:numerisch
Details zur Ordnung:Ordnung unterschiedlich je nach Bestandsteil: "Unprotokollierte Akten": nach Materien; "Protokollierte Akten": nach Zahlen
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz

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