Opferfürsorge-Akten Kärnten
Der Bestand enthält die Antragsakten nach dem OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Die Akten lebender Personen sind im Büro aufbewahrt, die bereits verstorbener Personen in der Zentralregistratur des Amtes.
Standort: | Amt der Kärntner Landesregierung |
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Provenienz: | Amt der Kärntner Landesregierung |
Träger: | Flachware/Original |
Zeitraum: | 1945– |
Benützungsbeschränkungen: | Datenschutz |
Details zur Benützungsbeschränkung: | Einsichtnahme nur bei einem familiären Naheverhältnis zur betreffenden Person. Einsichtnahme für wissenschaftliche Zwecke nach Antrag beim Präsidium. |