Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Opferfürsorge-Akten Kärnten

Der Bestand enthält die Antragsakten nach dem OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Die Akten lebender Personen sind im Büro aufbewahrt, die bereits verstorbener Personen in der Zentralregistratur des Amtes.

Standort:Amt der Kärntner Landesregierung
Provenienz:Amt der Kärntner Landesregierung
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1945–
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Einsichtnahme nur bei einem familiären Naheverhältnis zur betreffenden Person. Einsichtnahme für wissenschaftliche Zwecke nach Antrag beim Präsidium.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):